Jährlich werden rund 12.000 Tonnen Sperrabfall im Landkreis Osnabrück eingesammelt. Die Abholung an den Haushalten ist kostenlos. Nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung erhälst du einen Abfuhrtermin. Die Abholung der nicht mehr benötigten Gegenstände erfolgt dann innerhalb von drei Wochen.
Im Landkreis kannst du dein Sperrgut auf zwei Arten entsorgen: Entweder du gibst es auf einem unserer AWIGO-Recyclinghöfe ab (kostenpflichtig, nicht in Dissen möglich) oder wir holen es kostenfrei bei dir zu Hause ab.
Damit wir den Platz auf den Sperrmüllfahrzeugen optimal für dich planen können, lege bitte fest, was und wieviel du von den nicht mehr benötigten Gegenständen zur Abholung anmelden möchtest. Grundsätzlich verstehen wir unter Sperrmüll sperrige Abfälle privater Haushalte, die wegen der Größe (max. 2 Meter), des Gewichtes (max. 75 Kilogramm) oder des Materials nicht über die zugelassene Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Die u.a. Gegenüberstellung macht deutlich, was als Sperrabfall an die Straße gestellt werden darf und was nicht.
Beachten bitte: Dinge, die nicht zum Sperrmüll zählen, werden von uns nicht mitgenommen.
1 Kubikmeter entspricht einer Größe von 1 Meter Länge x 1 Meter Breite x 1 Meter Höhe.
Deine Sperrabfälle werden in der Zeit von 06.00 bis 17.00 Uhr kostenlos bei dir zu Hause abgeholt.
Wichtig ist, dass der Sperrmüll ab 06.00 Uhr auf öffentlichem Grund zur Abholung bereit steht!
Der von uns abzuholende Sperrmüll darf nicht auf Privatgrundstücken (dazu gehören auch Garagen, Carports, auf Anhängern) bereitgestellt werden, sondern muss leicht zugänglich und gut sichtbar direkt an der Straße stehen. Stapel die Abfälle bitte nicht meterhoch auf, damit wir sie ungefährdet und möglichst einfach einladen können. Achten bitte auch darauf, dass dein Sperrmüll nicht durch parkende Autos und/oder von Sträuchern, Hecken bzw. Zäunen verdeckt wird.
In der Regel kannst Du eine Sperrmüllabholung einmal pro Quartal, also vier mal im Jahr kostenlos bei uns zur Abholung anmelden.
Die kostenfreie Abholung an den Haushalten wird im Landkreis über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert, die jeder angeschlossene Privathaushalt zahlt. Geht ein Abholauftrag für Sperrmüll ein, wird dieser hinter der Adresse des Kunden hinterlegt. So lässt sich zweifelsfrei nachvollziehen, dass der Kunde die bestellte Sperrmüllabfuhr auch über die Abfallgebühr gezahlt hat.
Diese Kontrollmöglichkeit besteht auf den Recyclinghöfen nicht: Der angelieferte Sperrabfall könnte aus gewerblicher Nutzung oder aus Haushalten stammen, die nicht im Landkreis Osnabrück liegen. Die Sperrmüllgebühr auf den Recyclinghöfen stellt somit sicher, dass keine fremden oder gewerblichen Nutzer ihre Abfälle zu Lasten der Gebührenzahler im Landkreis entsorgen. Je teurer der Sperrmüll in angrenzenden Gebieten ist, desto größer ist der Anreiz zum Missbrauch.
Zum Sperrmüll gehören beispielsweise:
Nicht zum Sperrmüll gehören beispielsweise:
Und so geht es weiter: Sperrabfall wird zunächst bei der AWIGO RECYCLING in verschiedene Materialgruppen sortiert und dann in verschiedenen Anlagen weiterverwertet - teilweise energetisch zur Energiegewinnung, teilweise aber auch stofflich als ressourcenschonende Sekundärrohstoffe.
Unter diesem Link kannst Du unsere bebilderte Abfallstory zur Verwertung unserer Sperrabfällen als PDF-Datei einsehen und herunterladen.
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