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Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 5 Niedersächsisches Abfallgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH erstellt
im Auftrag des Landkreises Osnabrück dieses Abfallwirtschaftskonzept.
Mit dem vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept wird das Abfallwirtschaftsprogramm aus dem Jahre 1995 zum fünften Mal fortgeschrieben. Die nächste Fortschreibung ist im Jahr 2026 geplant. Grundlage für die Struktur und den Inhalt ist der Leitfaden für die Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen.