In diesen Tagen erhalten AWIGO-Kunden ihren aktuellen Gebührenbescheid, der ab dem 01. Januar 2025 und für die Folgejahre bis zum 31. Dezember 2027 gilt.
Gerne möchten wir euch auf dieser Seite erläutern, warum die Abfallgebühren nun für alle Gebührenzahler um durchschnittlich 5,3 Prozent erhöht werden müssen, und weitere wichtige Fragen zum Thema klären.
Gebühren im Überblick:
Einen Überblick über mehrere Haushaltsstrukturen und die jeweiligen Gebühren je nach genutzten Mülltonnen am Haushalt (Abgaben pro Jahr) findet ihr in unserer Gebührentabelle im Bereich Satzungen & Gebühren.
Gebührenrechner auf awigo.de:
Auf unserer Website findet ihr zudem unseren Gebührenrechner, mit dem ihr eure Gebührenpflicht ermitteln sowie verschiedene Behälterkonstellationen für euren Haushalt durchrechnen und vergleichen können.
Zusammensetzung der Abfallgebühren:
Die Abfallgebühren setzen sich wie in den Vorjahren aus drei Bestandteilen zusammen:
1) Allgemeine Grundstücksgrundgebühr: verbrauchsunabhängige Gebühr, die die Grundkosten der Bereitstellung der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur abdeckt.
2) Behälter- bzw. Sackgrundgebühr: ergibt sich aus den jeweiligen Volumen der Restabfallbehälter und -säcke; verbrauchs- oder mengenunabhängige Gebühr, die die fixen Kosten für die Restabfallsammlung und die Bereitstellung der Restabfallbehälter deckt.
3) Leistungsgebühr: verbrauchsabhängige Gebühr, die nach dem Volumen der Restmüll- und Bioabfallbehälter und der Anzahl der Abfuhren berechnet wird.
Die verbrauchsunabhängigen Gebührenbestandteile gewährleisten, dass bestimmte Fixkosten der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur von allen potenziellen Nutzern unabhängig von der tatsächlichen Nutzung getragen werden. Auf diese Weise wird allen Einwohnern im Landkreis Osnabrück ermöglicht, eine abfallwirtschaftliche Infrastruktur bei Bedarf zu nutzen. Die verbrauchsabhängigen Gebührenbestandteile berücksichtigen verursachungsgerecht die konkrete Benutzung der abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen und sollen zur Abfallvermeidung und richtigen Abfalltrennung motivieren.
Gründe für die Gebührenanhebung:
Das zu deckende Kostenvolumen steigt laut den Kalkulationen von rund 37 Millionen Euro Gesamtkosten im Vorjahr auf rund 39 Millionen Euro für die Abfallentsorgung der Privathaushalte im Landkreis Osnabrück.
Dieser Kostenanstieg um 5,3 Prozent hat mehrere Ursachen, darunter insbesondere Lohnsteigerungen sowie Kostensteigerungen auf den Entsorgungsmärkten. Auch sind die IT-Kosten zuletzt aufgrund neuer Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV) gestiegen. Zudem werden Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung für die AWIGO immer relevanter, die deshalb in der Kalkulation für den anstehenden Gebührenzeitraum berücksichtigt werden müssen.
Stabiles Gebührenniveau bis Ende 2027:
Es ist zu beachten, dass die neuen Gebührensätze für die nächsten drei Jahre kalkuliert und gültig sind. Bis Ende 2027 bleiben die Abfallgebühren also konstant.
So lassen sich Gebühren sparen:
Uns ist bewusst, dass die Menschen in der Region nahezu überall mit Kostensteigerungen konfrontiert sind. Daher möchten wir es nicht versäumen, folgende Tipps mit an die Hand zu geben, mit denen der eine oder andere Haushalt Gebühren sparen kann:
Tipp 1: Abfallvermeidungstipps nutzen!
Der beste und günstigste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Ein bewusster Konsum, der möglichst wenig Abfall produziert, schont daher nicht nur Ressourcen, sondern auch den Geldbeutel. Ausführliche Tipps sowie ein Überblick über unsere Aktionsangebote zur Abfallvermeidung findet ihr hier.
Tipp 2: Restabfallvolumen reduzieren!
Die Erfassung und Entsorgung von Restabfall sind sehr kostenintensiv, weshalb sich durch möglichst wenig Restabfall und eine kleinere Mülltonne am Haushalt spürbar sparen lässt. Bewusst konsumieren, Abfall vermeiden und sorgfältig trennen hilft dabei, das Restabfallvolumen so gering wie möglich zu halten. Der Wechsel auf den nächstkleineren Behälter kann eine Ersparnis von mindestens 45 Euro im Jahr ausmachen. Ein genauer Überblick lässt sich mit dem Gebührenrechner unter www.awigo.de verschaffen.
Neuer AWIGO-Service: der Online-Gebührenbescheid
Ab sofort hast du die Möglichkeit, unseren „Online-Gebührenbescheid“ in Anspruch zu nehmen. Alles was du dazu wissen musst, erfährst du hier.
erstellt am 13.01.2025