AWIGO-Tochtergesellschaft REGOS gewinnt erneut Sammlungsauftrag für die nächsten drei Jahre
Die REGOS Recyclinggesellschaft Osnabrücker Land mbH & Co. KG hat erneut den Auftrag zur Sammlung der Leichtverpackungsabfälle im Landkreis Osnabrück gewonnen. Sie wird somit auch in den kommenden drei Jahren für die Abfuhr der gelben Säcke und Tonnen verantwortlich sein.
Gemäß der Verpackungsverordnung sind in Deutschland die sogenannten Dualen Systeme für die Entsorgung des Verpackungsabfalls wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Tetrapaks in der Pflicht. In europaweiten Ausschreibungsverfahren vergeben sie die Sammlungsaufträge an die operativen Entsorgungsunternehmen, beauftragt wird am Ende der preisgünstigste Anbieter. Die PreZero Dual GmbH hat die Ausschreibungsführerschaft im Landkreis Osnabrück aktuell inne und gab nun bekannt, dass die hundertprozentige Tochtergesellschaft der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH das Verfahren für sich entscheiden konnte.
„Wir freuen uns, dass wir uns wieder im Wettbewerb behaupten konnten und auch in den Jahren 2025 bis 2027 für die Sammlung des Verpackungsabfalls im Landkreis Osnabrück zuständig sein dürfen“, kommentiert AWIGO-Geschäftsführer Christian Niehaves die Neuigkeiten. Schließlich bringe jeder Entsorgerwechsel erfahrungsgemäß Probleme mit sich, wie man im Osnabrücker Land in den Jahren 2007 bis 2009 oder jüngst auch im Emsland (ab 2019) erleben durfte.
„Seit der Auftragsübernahme durch die REGOS in 2010 waren wir glücklicherweise durchgehend für die Sammlung von Leichtverpackungsabfällen zuständig und konnten so für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Osnabrück eine gute und verlässliche Dienstleistungsqualität gewährleisten“, fährt Niehaves fort.
„Aus meiner Sicht wird damit in unserer Region fortgeführt, was ich auch als sinnvolles Modell erachte: Die komplette Abfallsammlung im Landkreis Osnabrück wird zentral in einer Hand verantwortet, und zwar von der AWIGO-Unternehmensgruppe. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Müllabfuhr. Außerdem müssen keine parallelen Strukturen nebeneinander existieren“, schließt Niehaves ab.
erstellt am 19.08.2024